Restitution und Entschädigung im Völkerrecht
Restitution und Entschädigung im Völkerrecht
Die Verpflichtungen der Republik Österreich nach 1945 im Lichte ihrer außenpolitischen Praxis
2004. 497 S., broschiertISBN 978-3-486-56691-8
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Die vorliegende Studie hat die völkerrechtlichen Verpflichtungen der
Republik Österreich zur Restitution und Entschädigung von
verfolgungsbedingt entzogenem Vermögen zum Gegenstand. Der dabei
angelegte Maßstab ist rein völkerrechtlicher Natur. In einem ersten
Schritt wird die völkerrechtliche Rechtslage Österreichs zwischen 1938
und 1945 untersucht und die aus ihr folgenden völkerrechtlichen
Konsequenzen im Hinblick auf eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen
der völkerrechtlichen Staatenverantwortlichkeit. Darauf folgend wird
der genaue Inhalt der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik
Österreich, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, ermittelt. In einem
dritten Schritt werden die von der Republik Österreich getroffenen
Maßnahmen analysiert und festgestellt, ob und inwieweit diese
völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt worden sind.
Die Frage, ob ein angemessener Ausgleich zu Gunsten der Opfer des
Nationalsozialismus erfolgt ist, betrifft nicht nur die Staaten, die
unmittelbar völkerrechtliche Verantwortung für die Verfolgungsmaßnahmen
tragen, sondern auch diejenigen Staaten, die selbst im Verlaufe des
Krieges zu Opfern nationalsozialistischer Aggressionspolitik wurden.
Sie betrifft die Siegerstaaten des Zweiten Weltkrieges ebenso wie
neutrale Staaten. Die Diskussion um den Ausgleich von
Verfolgungsschäden aller Art, betrifft die rechtspolitische
Angemessenheit innerstaatlicher Maßnahmen ebenso wie die Frage, ob die
betroffenen Staaten völkerrechtlich zu einem Ausgleich verpflichtet
waren, und ggf. ob sie diesen Verpflichtungen gerecht geworden
sind.
Österreich stellt in der Gruppe betroffener Staaten einen historischen
und völkerrechtlichen Sonderfall dar. Während Österreich zum einen
Opfer einer militärischen Besetzung durch das Deutsche Reich im Zuge
des "Anschlusses" war, blieb es zum anderen nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges über 10 Jahre hindurch von den Alliierten bis zum
Abschluss des Staatsvertrages besetzt, und hatte im Staatsvertrag
Verpflichtungen zur Restitution und Entschädigung von
verfolgungsbedingt entzogenem Vermögen übernommen.
Bruno Simma
Bruno Simma, bis 2002 Universitätsprofessor für Völkerrecht und Europarecht an der Universität München. Mitglied der Affiliate Overseas Faculty der University of Michigan. Mitglied der International Law Commission der Vereinten Nationen. Rechtsbeistand in verschiedenen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Seit 6. Januar 2003 Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Alle Titel dieser Person anzeigenHans-Peter Folz
Hans-Peter Folz, Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, wissenschaftliche Arbeiten im Völker- und Europarecht, Habilitation zum Verhältnis von Menschenrechten zu Staateninteressen in friedensvertraglichen Regelungen (2004)
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